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Geschrieben von: MARIO
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Montag, 27. April 2009 um 19:40 Uhr |
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Das Deutsche Grundgesetz sagt in Artikel 5 Absatz 1: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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Wie kommen Sie nur auf diesen verwege...
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Da wir für Komplimente durchaus empfä...
ich weiss ya, dass ihr etwas an der k...
Diese Antwort können wir so leider ni...