Hauptmenü

"Guggst Du"

Abonnieren

 

 

Der Kööönisch twittert!

    Reklame

    Artikel suchen

    Links

     


        outils webmaster

    Letzte Kommentare

    Statistiken

    Seitenaufrufe : 48444
    Artikel 5 Absatz 1 GG PDF Drucken E-Mail
    Geschrieben von: MARIO   
    Montag, 27. April 2009 um 19:40 Uhr

    Das Deutsche Grundgesetz sagt in Artikel 5 Absatz 1:

    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.